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   LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13   

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https://dejure.org/2013,26812
LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13 (https://dejure.org/2013,26812)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.09.2013 - 11 Ta 146/13 (https://dejure.org/2013,26812)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 (https://dejure.org/2013,26812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsverfahrens; Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 252
    Aussetzung eines Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsverfahrens - Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Entscheidung über Aussetzung des Verfahrens ist u. a. Prozesswirtschaftlichkeit zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13
    Es ist aus prozessökonomischen Gründen nicht ermessensfehlerhaft, wenn es der Möglichkeit einer Ausklammerung (vgl. hierzu: BAG Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 633/07 - Urt. v. 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 -) nicht nachgegangen ist, weil dies ggfs. auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Wirksamkeit der Folgekündigungen hinauslaufen würde.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13
    Es ist aus prozessökonomischen Gründen nicht ermessensfehlerhaft, wenn es der Möglichkeit einer Ausklammerung (vgl. hierzu: BAG Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 633/07 - Urt. v. 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 -) nicht nachgegangen ist, weil dies ggfs. auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Wirksamkeit der Folgekündigungen hinauslaufen würde.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13
    Bei der Ermessensausübung sind u.a. die Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit, der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen und der Beschleunigungsgrundsatz zu berücksichtigen, der in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten besonders in den Vordergrund tritt (BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 360/05 - m.w.N.).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13
    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile können vermieden werden, wenn das Arbeitsgericht gemäß § 148 ZPO die Entscheidung des Rechtsstreits über die spätere Kündigung so lange aussetzt, bis über die Rechtswirksamkeit der früheren Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist (BAG, Beschl. v. 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 - m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2012 - 2 Ta 265/12

    Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13
    Das Beschwerdegericht hat lediglich zu prüfen, ob das Arbeitsgericht den Ermessensspielraum überschritten hat oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2012 - 2 Ta 265/12 - m.w.N.).
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    Hätte der Kläger die Kündigungen vom 31. Mai 2017 unmittelbar mit einer gesonderten Klage zum Arbeitsgericht angegriffen, hätte dieses eine Aussetzung des Folgerechtsstreits nach § 148 ZPO bis zum Abschluss des vorgreiflichen Berufungsverfahrens betreffend die Kündigung vom 2. August 2016 zumindest in Betracht ziehen müssen (vgl. LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - zu II der Gründe) .
  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Ta 31/20

    Aussetzung; Klage auf Annahmeverzug; Berufungsverfahren im

    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile könnten also vermieden werden, wenn gemäß § 148 ZPO die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit so lange aussetzt wird, bis über die Rechtswirksamkeit der Kündigung der Beklagten vom 07.05.2019 im Rechtsmittelzug rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 Ta 97/17, Rn. 14, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13, Rn. 15, juris; BAG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07, Rn. 15, juris).

    Bei der Ermessensausübung sind unter anderem die Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit, der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen und der Beschleunigungsgrundsatz (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 360/05, Rn. 20, juris) zu berücksichtigen, der in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten besonders in den Vordergrund tritt (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 Ta 97/17, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13, Rn. 8, juris).

  • LAG Köln, 14.06.2017 - 4 Ta 97/17

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit

    Bei der Ermessensausübung sind unter anderem die Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit, der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen und der Beschleunigungsgrundsatz zu berücksichtigen, der in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten besonders in den Vordergrund tritt (LAG Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 -, Rn. 8, juris).

    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile können vermieden werden, wenn das Arbeitsgericht gemäß § 148 ZPO die Entscheidung des Rechtsstreits über die spätere Kündigung so lange aussetzt, bis über die Rechtswirksamkeit der früheren Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist (BAG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 -, Rn. 15, juris; LAG Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 -, Rn. 5, juris).

    Bei der Ermessensausübung sind unter anderem die Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit, der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen und der Beschleunigungsgrundsatz (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 -, Rn. 20, juris) zu berücksichtigen, der in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten besonders in den Vordergrund tritt (LAG Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 -, Rn. 8, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2017 - 5 Ta 8/17

    Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens wegen Anfechtung der Zustimmung des

    Das Beschwerdegericht hat lediglich zu prüfen, ob das Arbeitsgericht den Ermessensspielraum eingehalten, alle wesentlichen Ermessensgesichtspunkte einschließlich gesetzlicher Wertentscheidungen berücksichtigt und den Zweck des Ermessens beachtet hat (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 14 Ta 488/15 - Rn. 15, juris; LAG Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - Rn. 8, juris).
  • LAG Hessen, 06.07.2020 - 15 Ta 181/20

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Entscheidung über eine Aussetzung iSv. §

    Dies gilt bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Bestandsschutzschutzverfahrens wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ebenso wie im Falle der Entscheidung über eine Aussetzung einer Annahmeverzugslohnklage wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens (LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - ; Hessisches LAG 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 - ; LAG Köln 17. Dezember 2003 - 3 Ta 384/03 - ; LAG Schleswig-Holstein 21. März 2003 - 2 Ta 174/02 - ).
  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15

    Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten

    Dies gilt bei der Aussetzung eines Bestandsschutzschutzverfahrens wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ebenso wie im Falle der Aussetzung einer Annahmeverzugslohnklage wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ( LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - Juris; Hess. LAG 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 - Juris; LAG Köln 17. Dezember 2003 - 3 Ta 384/03 - Juris; LAG Schleswig-Holstein 21. März 2003 - 2 Ta 174/02 - Juris).
  • LAG Hessen, 31.05.2021 - 15 Ta 34/21

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Aussetzung nach § 148 ZPO ; Prüfungsumfang

    Dies gilt bei der Aussetzung eines Bestandsschutzschutzverfahrens wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ebenso wie im Falle der Aussetzung einer Annahmeverzugslohnklage wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens (LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - ; Hessisches LAG 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 - ; LAG Köln 17. Dezember 2003 - 3 Ta 384/03 - ; LAG Schleswig-Holstein 21. März 2003 - 2 Ta 174/02 - ).
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